Mit der finalen MiSpeL-Festlegung („Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“) vom 1. Oktober 2026 beseitigt die Bundesnetzagentur eine wichtige Einschränkung für Batteriespeicher. Bisher war die EEG-Förderfähigkeit zwischengespeicherten Solarstroms grundsätzlich daran geknüpft, dass im betreffenden Speicher ausschließlich erneuerbarer Strom gespeichert wurde. Sobald zusätzlich Netzstrom in denselben Speicher geladen wurde, konnte die Förderfähigkeit der gesamten späteren Speichereinspeisung entfallen. MiSpeL ermöglicht nun unter festgelegten Abgrenzungsregeln den Mischbetrieb aus erneuerbarem Strom und Netzstrom, ohne dass die Förderfähigkeit des erneuerbaren Anteils grundsätzlich verloren geht. Auch bidirektionale Ladepunkte werden dabei soweit möglich Stromspeichern gleichgestellt. Bundesnetzagentur
Damit entstehen neue wirtschaftliche Freiheitsgrade. Ein Speicher kann beispielsweise bei niedrigen Börsenpreisen über einen dynamischen Stromtarif Netzstrom aufnehmen, während eigener PV-Überschuss weiterhin gespeichert und später förderfähig eingespeist werden kann. Auf der anderen Seite kann gespeicherte Energie gezielter in Zeiten höherer Preise verschoben werden. Die Bundesnetzagentur nennt ausdrücklich sowohl die Flexibilisierung des Strombezugs über dynamische Tarife als auch die preisoptimierte Direktvermarktung als mögliche Anwendungen. Wird zuvor aus dem Netz bezogener Strom später wieder zurückgespeist, sieht MiSpeL außerdem eine Saldierung vor, durch die für die entsprechenden Strommengen weniger Umlagen und Netzentgelte auf den ursprünglichen Netzbezug anfallen können. Bundesnetzagentur
Was bedeutet das mit PowerRanger konkret?
Gerade durch diese zusätzlichen Optionen wird die Betriebsstrategie eines Speichers anspruchsvoller. Ein System muss nicht mehr nur entscheiden: PV-Überschuss speichern oder einspeisen? Es kann künftig beispielsweise auch berücksichtigen: Wie viel PV-Erzeugung wird für die nächsten Stunden erwartet? Wann ist Netzstrom günstig? Wie hoch wird der eigene Verbrauch? Soll Speicherkapazität für die kommende PV-Spitze freigehalten werden? Und ist es wirtschaftlich sinnvoller, gespeicherte Energie selbst zu verbrauchen oder zu einem späteren Zeitpunkt zu vermarkten?
Der PowerRanger von LUNEXTLABS kann hierfür als herstellerunabhängige und vorhersagebasierte Steuerungsebene dienen. Er vernetzt PV-Anlagen, Batteriespeicher und flexible Verbraucher und kann variable sowie dynamische Stromtarife in die Planung von Energiebezug und Einspeisung einbeziehen. Ein mögliches Szenario wäre beispielsweise: günstigen Netzstrom in einem Niedrigpreisfenster laden, tagsüber prognostizierten PV-Strom optimal aufnehmen und die gespeicherte Energie in teuren Stunden für Gebäude, Wallbox oder andere Verbraucher bereitstellen. Dadurch können Strombezugskosten reduziert, Eigenverbrauch optimiert und vorhandene Speicherkapazitäten flexibler genutzt werden. LUNEXTLABS GmbH
Wie groß die tatsächliche Einsparung ausfällt, hängt allerdings stark von PV-Erzeugung, Speichergröße, Verbrauchsprofil, Preisunterschieden, Wirkungsgrad, Vermarktungskosten und dem jeweiligen Messkonzept ab. MiSpeL garantiert daher keine bestimmte Ersparnis – es schafft vielmehr die regulatorischen Voraussetzungen, damit ein intelligentes Energiemanagement zusätzliche Optimierungsstrategien wirtschaftlich nutzen kann.
Neu gegenüber früheren Entwürfen ist zudem, dass die MiSpeL-Regeln nicht nur in Kombination mit geförderten EE-Anlagen eingesetzt werden können, sondern auch mit ungeförderten Anlagen und sogar ohne eigene Stromerzeugung. Für die genaue Zuordnung der Strommengen stehen die Abgrenzungsoption und – für bestimmte Solaranlagen bis 30 kWp – die vereinfachte Pauschaloption zur Verfügung. Allerdings gibt es noch praktische Einschränkungen: Bis Ende September 2027 ist für eine vorzeitige Anwendung die Zustimmung von Netz- und Messstellenbetreiber erforderlich. Für die Pauschaloption steht außerdem noch die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission aus. Bundesnetzagentur
Referenzen:
Bundesnetzagentur – MiSpeL-Festlegung vom 1. Oktober 2026
Bundesnetzagentur – Festlegungsverfahren MiSpeL und finale Dokumente
Bundesnetzagentur – FAQ zu EE-Speichern und MiSpeL
Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt.
MiSpeL beschlossen: Mehr Freiheit für Speicher – neue Chancen mit intelligentem Energiemanagement